Beatrice Pilloud, kann man als Staatsanwältin überhaupt Mensch sein?


Nachdem Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud das Verfahren um sexuellen Missbrauch in der Kirche eingestellt hatte, hagelte es Kritik. Doch was treibt Pilloud an?

Beatrice Pilloud – im November 2023 wurde sie zur Walliser Generalstaatsanwältin gewählt. Bild: pomona.media/ Alain Amherd

Beatrice Pilloud, wann haben Sie das letzte Mal so richtig den Kopf geschüttelt vor lauter Unverständnis?

Pilloud: Das war wohl bei einer Veröffentlichung eines Bundesgerichtsentscheides. Es ging um die Dauer einer Vergewaltigung und deren Einfluss auf die Schwere der Vergewaltigung. In der ersten Version des Entscheids stand ein Satz, dessen Formulierung bei mir Kopfschütteln auslöste. Denn die Formulierung war nicht klar und konnte verschieden gedeutet werden.

So oder ähnlich dürften sich viele Personen gefühlt haben, als Ihre Einstellungsverfügung rund um die Ermittlung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche publik wurde. Können Sie diese Reaktion nachvollziehen?

Ich kann verstehen, dass die Leute das nicht verstanden haben, denn es ist nicht einfach, den Entscheid zu verstehen. Vor allem in dem Wissen, dass das Strafgesetz rückwirkend nur greift, wenn es dem Täter zum Vorteil kommt. Die Reaktion war mir bereits im Voraus total bewusst. Aber ich muss die Regeln und das Gesetz respektieren. Und das habe ich auch gemacht. In meiner Arbeit kann ich nicht sagen: «Ich hätte gerne dies und das.» Mein Wille hat nichts mit meiner Arbeit zu tun. Ich habe das Gesetz, und dem muss ich folgen. Punkt.

Der Entscheid war also recht. Aber war er auch gerecht?

Das ist eine moralische Frage. Ich bin nicht da, um diese zu beantworten. Ich bin da, um zu sagen, was gesetzmässig richtig ist und was nicht.

Sie implizieren nun, dass Recht eine exakte Wissenschaft ist…

In dem Bereich, in welchem ich arbeite, ist das auch so. Ich kann nicht anders handeln – meine Priorität ist das Recht und dessen Anwendung. Und das Recht ist nun mal viereckig und stur. Beispielsweise gibt das geltende Recht den Bürgern drei Monate Zeit, nach einer nicht schlimmen, mutmasslichen Straftat eine Strafanzeige einzureichen. Und das sind dann auch drei Monate – bereits einen Tag danach ist zu spät.

Bleiben wir bei der Frage «recht oder gerecht» – spüren Sie manchmal den Konflikt zwischen dem Menschen Beatrice Pilloud und der Generalstaatsanwältin?

Nein, den Konflikt habe ich nie. Vor meiner Zeit als Generalstaatsanwältin war ich Rechtsanwältin. Wenn Sie als solche einen Täter verteidigen, bedeutet das nicht, dass Sie mit der Tat einverstanden sind. Das sind zwei ganz andere Dinge. Das ist eine Arbeit, die ich mache. Wenn Ihnen zum Beispiel ein Mandant gegenübersitzt, der ein Kind missbraucht hat, können Sie diesen nicht einfach erwürgen, weil Sie damit nicht einverstanden sind. Und Sie können auch nicht salopp sagen, den verteidige ich nicht. Da ähnelt der Anwaltsberuf jenem des Arztes – dieser muss auch den bösesten Menschen auf Erden behandeln. Aber weder der Anwalt noch der Arzt ist mit den Taten dieser Menschen einverstanden.

Im Rahmen der Untersuchung des Missbrauchsskandals in der römisch-katholischen Kirche Wallis haben Sie selbst auch Opfer einvernommen…

Genau – es war mir von Anfang an klar, dass ein Opfer die Gelegenheit haben muss, zu sagen, was es auf dem Herzen hat. Das ist mir stets wichtig. Und gehört übrigens auch zu meiner Arbeit. Dem Opfer, das Sie angesprochen haben, habe ich gesagt, man könne mir alles auf den Tisch legen. Ich bin da und höre gerne zu. Doch ich konnte im Rahmen der Einvernahme auch erklären, weshalb ich mit dem Fall nicht weitergehen kann. Zudem war es vielen der Opfer bewusst, dass die Taten verjährt sind und daher weder die Polizei noch die Justiz etwas dagegen tun können. Einige Opfer machten auch ganz klar, dass sie keine Nachricht seitens der Polizei oder Staatsanwaltschaft wollen. Aber wie gesagt – mir war es wichtig, dass alle, die das wollten, sich formell und offiziell äussern können. Doch mir war auch dabei bewusst: Egal was dabei herauskommt – was mein Gefühl oder Wille ist, hat in den Ermittlungen nichts verloren.

Auf den Aufruf der Staatsanwaltschaft Wallis meldeten sich 36 mutmassliche Opfer bei Ihnen. Sie alle haben dadurch ihre Vergangenheit wieder aufleben lassen und zum Teil vermutlich ihre Traumata wieder erlebt. Weshalb haben Sie diese Leute aufgefordert, sich zu melden, um später ein eingestelltes Verfahren daraus zu machen?

Ganz einfach: Weil die Opfer die Möglichkeit haben müssen, offiziell etwas der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu sagen und sich mitzuteilen. Und dass für die Opfer, die das wollten, ein Moment des Gehörtwerdens kommen sollte. Damit wollte ich, so weit das möglich ist, den Opfern die Möglichkeit geben, ihre Wunden zu heilen, dass es weniger schmerzt und dass sie in Zukunft leichter leben können.

Wenn es um Verbrechen in der Kirche geht, existiert neben der weltlichen Justiz auch das Kirchenrecht. Wie beurteilen Sie als Juristin diese Dualität, quasi den Staat im Staat?

Ich beurteile das gar nicht, das ist nicht meine Rolle. Aber ich finde es grundsätzlich normal, dass die Kirche ihr eigenes Recht hat. Das kennt man auch aus anderen Berufen, wie zum Beispiel bei den Ärzten und Anwälten. Diese haben ebenfalls ihre eigenen Regeln. Und auch die Medien kennen den Presserat.

Regeln sind aber nicht gleich ein eigenes Rechtssystem…

Nehmen wir das Beispiel eines Skiunfalls: Bei einem solchen zieht man als Staatsanwalt ebenfalls die Regeln der FIS bei. Und versucht zu beurteilen, ob die Beteiligten diese eingehalten haben. Aber natürlich ist das nicht dasselbe wie das eigene Rechtssystem der Kirche. Aber als Ziviljuristin und Strafrechtlerin beeinflusst mich das kanonische Recht nicht im Geringsten.

Ist das Kirchenrecht also ein Problem des Ausdrucks?

Nein. Es handelt sich nicht nur um Berufsvorgaben wie bei anderen Branchen, es ist ein Rechtssystem, eine Justiz. Es handelt sich also um eine sehr ernste Angelegenheit. Und das Rechtssystem der Kirche ist übrigens auch sehr stur, viereckig und streng. Eine Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen kennt das kanonische Recht beispielsweise nicht.

Braucht das weltliche System eine entsprechende Massnahme auch?

Mittlerweile sind gewisse Delikte da ebenfalls unverjährbar. Und das ist gut so. Doch zum Teil sind das langwierige Prozesse. Man muss sich vorstellen, dass vor rund 40 Jahren die Verjährung bei Kindesmissbrauch gerade mal zwei Jahre betrug! Man war überzeugt, dass die Verjährungsfrist möglichst kurz sein muss, damit das Kind das Erlebte nicht über lange Zeit mit sich mittragen muss und es die Taten nach zwei Jahren vergessen kann. Doch in den vergangenen Jahren durchgingen wir einen Sinneswandel. Und heute ist Missbrauch an Kindern unter zwölf Jahren unverjährbar.

Nichtsdestotrotz stellten Sie manche der Untersuchungen gegen Geistliche aufgrund von Verjährung ein.

Man muss wissen, dass eine Anpassung des Strafgesetzes rückwirkend nur greift, wenn die Änderung dem Täter zum Vorteil kommt.

Alle kennen wohl den Satz von Louis XIV. – «L’état c’est moi – der Staat bin ich». Fühlen Sie sich manchmal eigentlich als «La loi c’est moi – das Gesetz bin ich»?

Nein, absolut nein. Ich bin nicht das Gesetz. Ich wende es an und setze es um.

Wer ist das Gesetz, wenn nicht Sie?

Der Gesetzgeber.

Nachdem Sie die Einstellungsverfügung in der Untersuchung des sexuellen Missbrauchs erlassen hatten, zielten Kommentare in den Medien aber auch auf Sie als Person ab. Das impliziert irgendwo, dass Sie das Gesetz sind.

Wie gesagt, ich bin nicht das Gesetz. (lacht) Und ich mache es auch nicht – ich wende es einzig an. Und seien wir doch ehrlich – wenn immer alle einverstanden sind, gibt es keine Diskussionen. Das wäre langweilig.

Fühlen Sie sich in Anbetracht der entsprechenden Kommentare manchmal missverstanden?

Grundsätzlich muss ich sagen, dass mir solche Kommentare zwar nicht komplett egal sind, jedoch beeinflussen sie meine Arbeit nicht. Das dürfen sie auch nicht. Und meistens lese ich die Kommentare gar nicht – sie setzen mich daher auch nicht unter Druck. Denn mir ist bewusst, dass sie oft auch aufgrund von mangelnder Kenntnis des Rechtssystems gemacht werden. Und ich kann ja nicht der ganzen Welt einen Unterricht in Rechtswissenschaften geben. (lacht) Ich muss das Gesetz anwenden – nicht mehr und nicht weniger.

Sie beziehen die Äusserungen also auf mangelnde Kenntnis und nicht auf Ihre Person?

Genau – es gibt nun mal Personen, die glauben, ich sei frei und könne machen, was ich will. Aber das ist komplett falsch, ich kann nicht eines guten Morgens ins Büro kommen und entscheiden, der geht jetzt ins Gefängnis und die nicht. So einfach ist das nicht – ich muss die Regeln respektieren. Und diese mache nicht ich.

Neben dem richterlichen Ermessen kennt unsere Jurisprudenz auch das staatsanwaltliche Ermessen. Oft stossen Urteile der Staatsanwaltschaft auf Unverständnis. Sie seien unverhältnismässig. Beispielsweise sorgte die Verurteilung eines Vaters in Zermatt, nachdem sein Kind aus dem Fenster gefallen war, für Kopfschütteln. Nutzt die Staatsanwaltschaft ihr Ermessen zu wenig aus?

Vorneweg muss ich sagen, dass ich den Fall und das Dossier nicht kenne. Daher ist es für mich schwierig, den konkreten Sachverhalt zu beurteilen. Jedoch können alle, die mit einem Urteil nicht einverstanden sind, das Urteil anfechten und weiterziehen. Immer. Dazu stehen verurteilten Tätern ja auch stets Rechtsanwälte zur Seite. Und es ist wichtig zu wissen, dass das Urteil bis auf wenige Ausnahmen ein Richter fällt und nicht ein Staatsanwalt.

Im erwähnten Fall zieht der Verurteilte das Urteil nicht weiter. Dennoch fielen die Reaktionen teils heftig aus. Enerviert sich die Öffentlichkeit stärker über Urteile als die direkt Betroffenen?

Was sehr wichtig ist, um einen Entscheid eines Richters oder der Staatsanwaltschaft zu verstehen, ist, das Dossier zu lesen. Und zwar das ganze. Wenn man nicht das komplette Dossier durchgelesen hat, kann man sich keine Meinung über ein Urteil bilden oder etwas darüber sagen oder darüber sprechen.

Die Bevölkerung kann sich aber in den Medien über eine Verhandlung oder ein Urteil informieren.

Den Medien liegen ebenfalls nur Auszüge aus den Dossiers vor. Ein gewöhnliches Dossier umfasst 300 bis 500 Seiten. Diese muss ich für die Anklageschrift in 20 oder 30 Seiten zusammenfassen. Da ist es logisch, dass ein Fall nur teilweise geschildert ist. Sachen, die ich wichtig für das Urteil erachte, schreibe ich natürlich in die Anklageschrift hinein. Aber auch die nicht erwähnten Sachverhalte beeinflussen das Urteil. Die Öffentlichkeit kennt aber niemals alle Details einer Verhandlung oder eines Urteils. Daher ist es viel zu einfach, am Stammtisch über ein Urteil auszurufen.

Wie gross ist der Handlungsspielraum eines Staatsanwalts?

Relativ klein und gering. Und nur bis zum Strafbefehl haben wir einen gewissen Spielraum. Zum Beispiel können wir 90 statt 180 Tagessätze fordern. Aber sobald ein Fall in der Kompetenz des Gerichts liegt, können wir nichts mehr machen. Dann liegt der Fall in der Entscheidungshoheit des Richters. Während einer Verhandlung haben wir eventuell noch bei den Beweismitteln einen Handlungsspielraum. Aber das war es dann auch schon.

Nichtsdestotrotz entsteht der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft gern auf «dem kleinen Mann» herumtritt, anstatt die Grossen zu verfolgen. Immer wieder hört man Geschichten von scheinbar unverhältnismässigen Urteilen. Zehn Jahre Gefängnis auf Bewährung, weil man 10 km/h zu schnell gefahren ist zum Beispiel.

Das ist ein gutes Beispiel – denn so ein Urteil ist in der Praxis unmöglich. Es ist zu extrem. Aber es bietet sich gut als Beispiel an. Zum einen weiss man nur anhand des Urteils nicht, was vor der Tempoüberschreitung geschehen ist. Lief da ein Kind über den Zebrastreifen? Waren es wirklich nur 10 km/h zu viel? Beging der Täter vor zwei Wochen genau die gleiche Tat? Oder liegen sonstige, frühere Straftaten vor? Das alles sind unglaublich wichtige Elemente, die die Staatsanwaltschaft berücksichtigt. Die Öffentlichkeit aber nicht. Verurteilt ein Gericht jemanden nach einer Tempoüberschreitung von 10 km/h zu einem Jahr Gefängnis, kann man davon ausgehen, dass da mehr geschehen ist.

Ab 200 km/h spricht man von einem Raserdelikt. Im Rahmen Ihres Ermessens könnten Sie bei genau 200 km/h nachsichtig sein, sofern die Umstände es zulassen.

Nein. Bei 199 km/h redet man nicht über ein Raserdelikt. Bei 200 schon. Das sind nun mal die Regeln. Und wir sprechen nicht plus/minus 200 km/h. Denn was wäre das Plus? Was das Minus? Plötzlich wären 190 km/h bereits ein Raserdelikt und 210 nicht. Das Gesetz legt 200 km/h fest. Und das macht es für alle einfacher – wer schneller fährt oder das Tempolimit nicht respektiert, weiss, was er riskiert.

Sie sagen also erneut, dass Recht eine exakte Wissenschaft ist.

Das ist auch der Fall, bei Fristen zum Beispiel. Und übrigens gilt das auch bei sexuellem Missbrauch, in der Kirche oder sonst wo. Wer sich an einem Kind vergreift, weiss, was er tut. Bei den Fristen ist klar: Eine Strafanzeige muss drei Monate nach einer Tat erfolgen. Nicht drei Monate und einen Tag nach der Tat, nicht einmal drei Monate und eine Stunde. Drei Monate. Punkt. Wir müssen uns in dem Viereck, das uns vorgegeben ist, bewegen. Das verstehen die Leute oft nicht. Und diese Regeln und Leitlinien gelten für alle Staatsanwälte.

Hat es im Beruf des Staatsanwalts eigentlich Platz, Mensch zu sein?

Klar, hoffentlich. Das will ich auch.

Vergangene Woche schockierte ein dramatisches Tötungsdelikt in Ried-Brig das Wallis. Ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin musste ordnungsgemäss auf Platz. Nehmen Sie die Arbeit mit nach Hause?

Immer. Es gibt Sachen… (nachdenklich), da ist es unmöglich, sie zu vergessen oder im Büro zu lassen. Ich war beispielsweise für das Bergsteigerdrama an der Tête Blanche zuständig. So etwas lässt man nicht einfach im Büro. Aber wir alle, 34 Walliser Staatsanwälte, arbeiten im Alltag mit solchen Dingen. Wir wissen, wie wir uns selber schützen. Aber klar, damit müssen wir leben, auch wenn es nicht immer einfach ist.

Zur Person

Beatrice Pilloud ist 49 Jahre alt. 1999 schloss sie ihr Studium der Rechtswissenschaften in Neuenburg ab und war ab 2002 als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Am 15. November 2023 wählte das Kantonsparlament sie zur neuen Generalstaatsanwältin. Diese Funktion hat sie seit dem 1. Januar 2024 inne.

Der Text ist zum ersten Mal am 4. November 2024 im Walliser Boten erschienen.